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Zwei Rechte müssen bei der Verwendung von Bilddateien beachtet werden: - Recht am eigenen Bild - Urheberrecht Recht am eigenen Bild In Anlehnung an Art. 28 ZGB, der den Grundsatz auf Persönlichkeit festhält, weise ich auf das „Recht am eigenen Bild" hin. Das bedeutet, dass Fotos nur mit Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen bilden Personen der Öffentlichkeit. Urheberrecht Mit Urheberrecht wird der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen
Zusammenfassung in eigener Sache Von mir erstellte Fotos dürfen nur mit Einwilligung von mir als Urheber veröffentlicht werden. Dies gilt gleichwohl für private wie auch für gewerbliche Zwecke. Meine Zustimmung erfolgt ausschliesslich im Falle des Vorhandenseins eines entsprechenden Modelreleases (Recht am eigenen Bild des Models). Zuwiederhandlungen werden geahndet. |
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